Rechtliches & Abmeldung: Stadt Leingarten

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Rechtliches & Abmeldung

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Gebühren- und Schulordnung

Die Gebührenordnung und die Schulordnung der Jugendmusikschule Leingarten können Sie sich bei Downloads auf dieser Seite als pdf-Datei herunterladen. Den zum Betrachten notwendigen Adobe Reader können Sie kostenlos downloaden. Sie finden diese unter Downloads.

Abmeldungen

Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Ende des Schulhalbjahres (28./29. Februar, 31. August) möglich. Sie müssen der Jugendmusikschule Leingarten spätestens 4 Wochen vorher schriftlich vorliegen. In begründeten Einzelfällen kann der Leiter der Jugendmusikschule Ausnahmen zulassen. Wichtige Gründe können z.B. Wegzug oder eine nachweislich schwerwiegende Erkrankung sein.

Abmeldungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung der Jugendmusikschule rechtswirksam.

Alle Schüler der Jugendmusikschule müssen die Anforderungen der Lehrpläne erfüllen. Die Jugendmusikschule kann aus zwingenden Gründen oder bei Verstößen gegen die Schulordnung der Jugendmusikschule Leingarten nach Rücksprache mit dem Schüler bzw. den gesetzlichen Vertretern das Unterrichtsverhältnis vorzeitig beenden oder unterbrechen.

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