Hauptbereich
Anmeldungen
Anmeldungen sind schriftlich an die Jugendmusikschule Leingarten zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Anmeldungen werden erst durch die Bestätigung der Stadtverwaltung rechtswirksam. Eine Aufnahme außerhalb des Schuljahrbeginns ist zulässig, aber nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Jugendmusikschule gegeben sind. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Bei Anmeldung wird die Schulordnung und die Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.
Anmeldungen werden ab sofort im Bürgermeisteramt Leingarten entgegen genommen.
Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr. Sie sind in monatlichen Raten jeweils am 15. des laufenden Monats fällig. Die Gebührenschuldner erklären sich zur Abbuchung der Gebühren bereit.