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Gebührenordnung

der Jugendmusikschule Leingarten

§ 1 Gebührenpflicht

1. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Jugendmusikschule werden Gebühren nach dem Gebührentarif des § 5 erhoben.
2. Für Kurse in Ensemble- und Ergänzungsfächern (z.B. Sing- und Instrumentalgruppen, Chor und Orchester, Kammermusik) werden keine Gebühren erhoben, sofern der Teilnehmer Schüler der Jugendmusikschule im Hauptfachunterricht ist.

§ 2 Gebührenschuldner

Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.

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Schulordnung

der Jugendmusikschule Leingarten

1. Aufgabe

Aufgabe der Jugendmusikschule ist es, Kinder und Jugendliche an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern.

2. Aufbau

2.1. Die Ausbildung an der Jugendmusikschule geschieht in folgenden Stufen:
a) der elementaren Musikerziehung in Grund- und Vorklassen der Grundstufe;
b) dem instrumentalen Gruppen- und Einzelunterricht in der Unterstufe dem Einzelunterricht in der Mittelstufe und der Oberstufe.

2.2. Neben der Ausbildung in der Unter,- Mittel- und Oberstufe werden Kurse und Arbeitsgemeinschaften in Ergänzungsfächern eingerichtet.

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