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Gebührenordnung
der Jugendmusikschule Leingarten
§ 1 Gebührenpflicht
1. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Jugendmusikschule
werden Gebühren nach dem Gebührentarif des § 5 erhoben.
2. Für Kurse in Ensemble- und Ergänzungsfächern (z.B. Sing- und
Instrumentalgruppen, Chor und Orchester, Kammermusik) werden keine Gebühren
erhoben, sofern der Teilnehmer Schüler der Jugendmusikschule im Hauptfachunterricht
ist.
§ 2 Gebührenschuldner
Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter
verpflichtet.
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Schulordnung
der Jugendmusikschule Leingarten
1. Aufgabe
Aufgabe der Jugendmusikschule ist es, Kinder und Jugendliche an die Musik heranzuführen,
Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern.
2. Aufbau
2.1. Die Ausbildung an der Jugendmusikschule geschieht in folgenden Stufen:
a) der elementaren Musikerziehung in Grund- und Vorklassen der Grundstufe;
b) dem instrumentalen Gruppen- und Einzelunterricht in der Unterstufe dem Einzelunterricht
in der Mittelstufe und der Oberstufe.
2.2. Neben der Ausbildung in der Unter,- Mittel- und Oberstufe werden Kurse
und Arbeitsgemeinschaften in Ergänzungsfächern eingerichtet.
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